Wiederaufnahme von E-Voting-Versuchen

Die Grundbewilligung des Bundesrats gilt für eine limitierte Anzahl Wählerinnen und Wähler bis und mit der Abstimmung vom 18. Mai 2025. Die Kantone benötigen zudem für jeden Urnengang eine Bewilligung der Bundeskanzlei. Für die Abstimmung vom 18. Juni 2023 erhalten in den drei Kantonen insgesamt 65’000 Stimmberechtigte die Möglichkeit, ihre Stimme elektronisch abzugeben. Dies entspricht rund 1.2 Prozent aller Schweizer Stimmberechtigten. Der SBV begrüsst diesen kleinen, aber wichtigen Schritt.

Blinde und sehbehinderte Schweizer Wahlberechtigte können ihr Stimm- und Wahlrecht derzeit nicht autonom unter Wahrung des Stimmgeheimnisses wahrnehmen. Da nur handschriftlich ausgefüllte Stimm- und Wahlzettel als gültig gezählt werden, sind die betroffenen Menschen zur Ausübung ihres Stimm- und Wahlrechts auf die Hilfe einer Assistenzperson angewiesen.

 

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