Keine «VöV-Karte» mehr ab dem 1. Januar 2024 – wie weiter?

Wir empfehlen Menschen mit Sehbeeinträchtigungen, die aktuell eine VöV-Karte besitzen, noch vor dem 31. Dezember 2023 eine Verkaufsstelle ihres Transportunternehmens aufzusuchen. So entsteht ab dem 1. Januar kein Stress. Dort können Sie sich erkundigen, welche Lösung in Ihrem eigenen Fall ab 2024 am besten geeignet ist.

Billett oder Abonnement?

Die Angebote sind nämlich sehr verschieden und hängen von diversen Kriterien ab: Wie oft und wie weit nutzen Sie den ÖV? Allein oder begleitet? Sind Sie bereits im Pensionsalter? Haben Sie eine IV-Karte? Beziehen Sie Ergänzungsleistungen oder sonstige Sozialgelder? Und vor allem: Ist Ihr Verkehrsbetrieb einem diesbezüglich grosszügigen Tarifverbund angeschlossen? Nur einige Tarifverbünde gewähren Vergünstigungen auf Monats- oder Jahresabonnemente. In den Links finden Sie eine Übersicht der Vergünstigungen auf Abonnementen bei ÖV-Tarifverbünden.

Wenn sich kein Abonnement lohnt, müssen in Zukunft Einzelbilletts gekauft werden. Die Schweizer Billettautomaten sind nicht barrierefrei nutzbar, aber es gibt einige – wenn auch leider eher umständliche – Alternativen.

Elektronischer Kauf von Einzelbilletts und Tageskarten

Die von den Transportunternehmen angebotenen Ersatzlösungen bedingen in den meisten Fällen, dass man ein Handy oder Smartphone dabeihat, dessen Akku bis zum Schluss der Reise geladen ist.

Für die einfachste Art des elektronischen Billettkaufs kann ein SBB-Easy-Ride- oder Fairtiq-Konto eröffnet werden. Mithilfe der entsprechenden App wird jeweils im Nachhinein die effektiv gefahrene ÖV-Strecke verbucht. Die Apps SBB Mobile und Fairtiq sind barrierefrei nutzbar. Auch verschiedene Webshops von Transportunternehmen bieten die Möglichkeit an, Einzelbilletts online zu kaufen, aber sie sind nicht alle barrierefrei bedienbar.

Billettbestellung und Hinterlegung per Telefonanruf

Wer kein Smartphone nutzt oder aus anderen Gründen auf den elektronischen Ticketkauf verzichten möchte, hat eine weitere Möglichkeit: Beim Contact Center Handicap (CCH) können sich Inhaber:innen einer Begleiterkarte registrieren lassen. Unter der Gratistelefonnummer 0800 181 181 können sie dann Billetts bestellen und entweder per Kreditkarte oder auf Monatsrechnung bezahlen. Dazu müssen sie jeweils die Dossier-Nummer, die sie bei der Registrierung erhalten haben, angeben.

Ab ca. Mitte 2024 wird das bestellte Billett auf dem SwissPass der Reisenden hinterlegt. Bis es so weit ist, ist es nur für das Personal des CCH ersichtlich. Aus diesem Grund muss das Kontrollpersonal im ÖV das CCH anrufen, um zu überprüfen, ob ein Ticket gekauft wurde.

Bei der telefonischen Bestellung kommt es erfahrungsgemäss teilweise zu Wartezeiten. Das Billett kann aber auch im Voraus, auch mittels eines Festnetztelefons, bestellt werden; dann muss auf die Gültigkeitsdauer geachtet werden.

Die Begleiterkarte auf dem SwissPass ist lebenslang gültig

Bisher konnte die VöV-Karte im städtischen Nahverkehr auch als Begleiterkarte genutzt werden. In Zukunft wird nur noch die auf dem SwissPass referenzierte Begleiterkarte gültig sein – dafür schweizweit in fast allen Verkehrsmitteln des ÖVs.

Betroffene Reisende, die noch keine Begleiterkarte auf dem SwissPass besitzen, können sie mit einem Formular (zu finden in den Links) und einem Arztattest beim Contact Center in Brig beantragen. Falls bereits ein SwissPass-Konto vorhanden ist, wird die Begleiterkarte darauf referenziert. Ansonsten wird ein SwissPass-Konto eröffnet und dem Kunden die rote SwissPass-Karte zugestellt. Die Begleiterkarte ist lebenslang gültig und muss nicht mehr erneuert werden.

Bei weiteren Fragen hilft auch das Personal eines SBB-Schalters. Oder melden Sie sich bei uns: interessenvertretung@sbv-fsa.ch

 

Bildquelle: SBV-FSA / Martin Abele