Barrierefreie Haushaltsgeräte – IV übernimmt die Kosten bei Gerätetausch

Bei der Wohnungssuche sind Menschen mit Sehbehinderung mit grossen Herausforderungen konfrontiert: Nicht barrierefreie Haushaltsgeräte gehören oft zur Grundausstattung einer Wohnung. Diese Problematik sind Vertreter:innen des SBV in den vergangenen Monaten gemeinsam mit dem Schweizerischen Blindenbund und SZBLIND angegangen.

Im Austausch mit dem Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) haben unsere drei Verbände nach Lösungen gesucht – und sie nun gefunden: Geräte, die in einer Wohnung ausgetauscht werden müssen, werden durch die Invalidenversicherung finanziert! Wir freuen uns sehr über diesen Erfolg.

Voraussetzungen für die Finanzierung

Die neue Finanzierung ist unter Ziffer 13.01* im Kreisschreiben über die Abgabe von Hilfsmitteln durch die Invalidenversicherung (KHMI) geregelt. Bei einem Antrag ist der IV-Stelle genau zu beschreiben, welche Tätigkeiten durch ein barrierefreies Haushaltsgerät autonom ausgeführt werden können. Voraussetzung für die Finanzierung ist, dass allfällige Anpassungen am vorhandenen Haushaltsgerät geprüft wurden, diese weder einfach noch zweckmässig umsetzbar sind und das Gerät auch mit Adaptionen nicht genutzt werden kann. Ebenso muss das Ersatzgerät einfach und zweckmässig sein, und es sind nur Geräte zu ersetzen, die regelmässig und effektiv genutzt werden.

Wünschen Sie eine Beratung? Dann wenden Sie sich an eine der regionalen Beratungsstellen des SBV. Eine schweizweite Übersicht der Beratungsstellen finden Sie auf der Website des SZBLIND (in den Links).

 

Bildquelle: zVg