Vernehmlassung zum E-ID Gesetz, BGEID

Der Schweizerische Blinden- und Sehbehindertenverband hat im Rahmen der Vernehmlassung zum E-ID Gesetz, BGEID, Stellung bezogen. Er begrüsst die Einführung eines staatlichen elektronischen Identitätsnachweises grundsätzlich, ist aber überrascht, dass der Aspekt der E-Accessibility keine Erwähnung in der Vorlage findet. Weder im Vorentwurf für das E-ID-Gesetz noch im erläuternden Bericht wird auf diesen wichtigen Aspekt eingegangen. Diesen Mangel gilt es zu beseitigen, indem im Gesetz sowie den ausführenden Bestimmungen detailliert geregelt wird, wie die digitale Barrierefreiheit (E-Accessability) auf allen Ebenen sichergestellt wird. Der SBV fordert, dass die Freigabe bzw. Lancierung der E-ID darf erst erfolgen darf, wenn die Barrierefreiheit durch Fachpersonen aus dem Kreis der Betroffenen bestätigt worden ist. Es ist zudem sicherzustellen, dass bei jeder Anpassung und jedem Update die Barrierefreiheit erneut geprüft wird. Neue Versionen dürfen erst freigegeben werden, wenn die Barrierefreiheit durch Fachpersonen aus dem Kreis der Betroffenen bestätigt worden ist.

Die komplette Stellungnahme des SBV finden Sie im Anhang.