Selbstfahrende Autos – die Mobilität der Zukunft muss inklusiv und sicher für alle sein

Am 2. Februar 2024 endet die Vernehmlassungsfrist zum sogenannten «automatisierten Fahren» – also zu Autos, die mit weniger oder sogar ganz ohne Zutun von Menschen fahren können. Das Parlament hat im Frühling 2023 beschlossen, das Strassenverkehrsgesetz in diesem Thema anzupassen. Es hat dem Bundesrat die Kompetenzen eingeräumt, bestimmte Anwendungsfälle des automatisierten Fahrens zu regeln. Nun wurde ein erster Verordnungsentwurf veröffentlicht: Die Verordnung regelt, welche Automatisierungssysteme zugelassen werden können und unter welchen Bedingungen man sie benutzen kann.

Der Leitgedanke: Die Mobilität der Zukunft muss inklusiv und sicher für alle sein.

Egal, ob man daran glaubt, dass es dereinst autonome Fahrzeuge geben wird, und egal, welchen Zeithorizont man als realistisch erachtet: Zu jeder Zeit sind die Behindertenrechtskonvention der UNO und das eidgenössische Behindertengleichstellungsgesetz zu 100% einzuhalten. Das gilt für den gesamten Ablauf der Benutzung eines selbstfahrenden Autos: Von der Bestellung über Ein- und Ausstieg, Bedienung, Bezahlung bis hin zum Parkieren – wenn nur ein Element nicht barrierefrei ist, dann ist das Auto insgesamt nicht autonom nutzbar. Damit Barrierefreiheit möglich wird, müssen Menschen mit Behinderungen zwingend einbezogen werden, wenn heute Überlegungen gemacht und Versuchsanordnungen getestet werden. Nur so werden all ihre Anliegen mitgedacht.

Unsere wichtigsten Forderungen

Unsere Forderungen an die weiteren Gesetzgebungsprozesse lassen diese Überlegungen sowie weitere wichtige Aspekte einfliessen:

  • Betroffene müssen frühestmöglich einbezogen werden.
  • Die oberste Maxime im Bereich autonomes Fahren muss sein, die Sicherheit und Autonomie aller zu erhöhen – innerhalb und ausserhalb der Fahrzeuge.
  • Automatisierte Fahrzeuge müssen sich dem Menschen anpassen, nicht umgekehrt: Der Automatisierungsgrad eines Fahrzeuges darf keinen Einfluss darauf haben, wie die Menschen zu Fuss auf ein Fahrzeug reagieren müssen.
  • Die Nutzung autonomer Fahrzeuge muss durchgängig barrierefrei möglich sein.
  • Die Datensätze, die verwendet werden, um selbstfahrende Autos zu trainieren, müssen zwingend auch ausreichend Daten blinder und sehbehinderter Verkehrsteilnehmer:innen beinhalten.
  • Auch in Zukunft muss gelten: Wenn unbegleitete blinde Menschen durch Hochhalten des weissen Stocks anzeigen, dass sie die Fahrbahn überqueren wollen, muss ihnen immer der Vortritt gewährt werden.

Wer es genauer wissen möchte, findet in den Links unsere Vernehmlassungsantwort.

 

Bildquelle: unsplash / FlyD