Fussgängerfreundliche Ladestationen

Die Anzahl der öffentlichen Ladestationen für E-Autos wird sich gemäss einer Prognose des Bundesamtes für Energie in den nächsten Jahren verachtfachen. Ladestationen können für Fussgängerinnen und Fussgänger zu Hindernissen und Stolperfallen werden, insbesondere für blinde und sehbehinderte Personen. Für das Gelingen der Verkehrswende sind sowohl die Förderung des Fussverkehrs, als auch die Elektrifizierung des motorisierten Verkehrs notwendig.

Um sowohl die Förderung des Fussverkehrs als auch die Elektrifizierung des motorisierten Verkehrs erfolgreich umzusetzen, müssen bei der Errichtung šöffentlicher Ladeinfrastrukturen bestimmte Punkte beachtet werden. Fussverkehr Schweiz hat deshalb zusammen mit dem Schweizerischen Blinden- und Sehbehindertenverband SBV das Faktenblatt «Fussgängerfreundliche Ladestationen» veröffentlicht. Gleichzeitig hat Marionna Schlatter, die Präsidentin von Fussverkehr Schweiz, eine Interpellation eingereicht, um vom Bundesrat Informationen darüber zu erhalten, wie der Ausbau dieser Ladeinfrastruktur gesteuert werden soll und welche Massnahmen geplant sind, um sicherzustellen, dass dieser Ausbau nicht zu Lasten von Fussgängerinnen und Fussgängern erfolgt.

Das Faktenblatt legt den Schwerpunkt auf die Bedürfnisse und Rechte der Fussgängerinnen und Fussgänger, insbesondere auch von sehbehinderten Personen. Es enthält detaillierte Informationen und Empfehlungen zur Gestaltung und Platzierung von Ladestationen im šöffentlichen Raum, um Konflikte und Hindernisse auf den Trottoirs zu vermeiden.

Ein wichtiger Grundsatz des Faktenblatts besagt, dass Ladestationen idealerweise in Parkhäusern errichtet werden sollten. Falls dies nicht möglich ist, gibt das Faktenblatt weitere Lösungsvorschläge, wie beispielsweise die Platzierung auf Grünstreifen oder in Ausnahmefällen auch auf dem Trottoir. Dabei müssen bestimmte Mindestmasse eingehalten werden, um eine gefahrlose Nutzung des Gehwegs zu gewährleisten.

Das gemeinsam von Fussverkehr Schweiz und dem Schweizerischen Blinden- und Sehbehindertenverband herausgegebene Faktenblatt zielt darauf ab, die Fussgängerinnen und Fussgänger und speziell sehbehinderte Personen zu schützen und einen sicheren und uneingeschränkten Zugang zu den Gehwegen zu gewährleisten.

FürŸr weitere Informationen oder bei Rückfragen stehen Ihnen Fussverkehr Schweiz und der Schweizerische Blinden- und Sehbehindertenverband gerne zur Verfügung.

Kontakt

Fussverkehr Schweiz: Marionna Schlatter, Präsidentin, Fussverkehr Schweiz
Tel. 077 475 25 02, marionna.schlatter@parl.ch

Schweizerische Blinden- und Sehbehindertenverband: Joël Favre, Interessenvertreter
Tel. 078 649 71 48, joel.favre@sbv-fsa.ch