Freie Plätze in den fünf BBZ
Handwerk, Kreativität, Kochen, Gesellschaft: Der Besuch eines der fünf Bildungs- und Begegnungszentren (BBZ) des SBV ist eine gute Möglichkeit, mit anderen Betroffenen in Kontakt zu kommen und einer sinnvollen Tagesbeschäftigung nachzugehen. In St. Gallen, Zürich, Bern, Luzern und Lausanne gibt es diese speziell auf die Bedürfnisse von blinden und sehbehinderten Menschen ausgerichteten Tagesstätten. Die Finanzierung für den Besuch ist durch kantonale Beiträge und Spenden sichergestellt.
Wie verbringe ich meinen Tag, sodass ich am Abend bereichert, zufrieden und mit schönen Erlebnissen nach Hause gehe? Diese Frage stellen sich manche von einer Sehbeeinträchtigung betroffene Menschen. Oft sind die Tage zu Hause lang, viele fühlen sich einsam. In dieser Situation ist der Besuch eines der Bildungs- und Begegnungszentren (BBZ) des Schweizerischen Blinden- und Sehbehindertenverbandes SBV eine abwechslungs- und erlebnisreiche Erfahrung. Von diesem niederschwelligen Angebot können auch Betroffene profitieren, die evtl. weitere Einschränkungen mitbringen, wie zum Beispiel körperliche oder psychische Beeinträchtigungen. Im BBZ garantiert ausgebildetes Personal die fachliche Unterstützung.
Selbstbestimmtes Programm, unkomplizierte Schnuppertermine
In den Betrieben ist man von einer fröhlichen und wohlwollenden Atmosphäre umgeben. Das Arbeitstempo und die Art der Beschäftigung können von den Teilnehmenden selbst bestimmt werden – ebenso die gewünschten Wochentage für die Besuche. Hier stehen Lebensfreude und Geselligkeit im Zentrum. Ideal also für alle, die trotz Sehbehinderung ein erfülltes Leben führen und sich weiterentwickeln möchten. Denn ein weiteres Motto der Betriebe ist: Neues ausprobieren, Erlerntes vertiefen und Produkte für Marktverkäufe oder für sich selbst herstellen.
Für eine erste Besichtigung genügt ein Anruf, um einen Termin und weitere Details abzusprechen. Kostenlose Schnuppertage werden unbürokratisch vereinbart. So können sich Interessierte einen ersten eigenen Eindruck verschaffen. Für Personen, die eine IV-Rente beziehen, übernimmt in den allermeisten Fällen der Kanton die Kosten für den Aufenthalt in einem der BBZ. In anderen Fällen können in Absprache mit Sozialämtern oder zuständigen Organisationen weitere Finanzierungsmöglichkeiten abgeklärt werden.
Sie sind nur einen Anruf davon entfernt:
- BBZ St. Gallen: 071 288 60 11, zentrum.stgallen@sbv-fsa.ch
»» Webseite BBZ St.Gallen
- BBZ Zürich: 044 740 27 40, zentrum.zuerich@sbv-fsa.ch
»» Webseite BBZ Zürich
- BBZ Bern: 031 381 46 07, zentrum.bern@sbv-fsa.ch
»» Webseite BBZ Bern
- BBZ Luzern: 041 240 11 24, zentrum.luzern@sbv-fsa.ch
»» Webseite BBZ Luzern
- BBZ Lausanne: 021 651 60 66, centre.lausanne@sbv-fsa.ch (nur französisch-sprachig)
»» Webseite BBZ / CFR Lausanne
Text: Gerald Knoll, BBZ Zürich (in Dietikon)