Einsparungen bei Serafe – 200 Franken sind NICHT genug

Zugängliche und barrierefreie Informationssendungen, Sportübertragungen und Kulturangebote spielen eine bedeutende Rolle, um Menschen mit Sinnesbehinderungen mehr Teilhabe zu ermöglichen. Die öffentlich finanzierten Medienangebote schaffen hierfür ein wichtiges Fundament: Sie strahlen Sendungen mit Audiodeskription, mit (gesprochenen) Untertiteln und in Gebärdensprache aus. Solche Angebote tragen für Menschen mit Sinnesbehinderungen wesentlich zu einer inklusiven Gesellschaft bei – sei es, um sich eine Meinung über Abstimmungsvorlagen zu bilden, oder auch, um Sportveranstaltungen oder kulturelle Angebote mitzuverfolgen und sich darüber auszutauschen wie Menschen ohne Behinderung.

Grosse Finanzierungslücke bei der SRG möglich

Die Volksinitiative «200 Franken sind genug! (SRG-Initiative)» wie auch die vorgeschlagene Teilrevision der Radio- und Fernsehverordnung beinhalten eine deutliche Reduktion der Serafe- (ehemals Billag-)Gebühren für Haushalte und Unternehmen. Die Streichung des Teuerungsausgleiches ab 2025 sowie die Reduktion der Abgaben würde zwangsläufig in Einsparungen seitens SRG resultieren. In Anbetracht dessen, dass auch die Werbeeinnahmen zurückgehen, verschärft sich die Situation zusätzlich. Gemäss der SRG führt dies dazu, dass ab 2027 eine Finanzierungslücke von bis zu 240 Millionen Franken droht.

Der SBV befürchtet, dass aufgrund dieser Einsparungen die Angebote für Menschen mit Sinnesbehinderungen nicht weiter ausgebaut werden oder es gar zu einem Leistungsabbau kommt – entgegen der Leistungsentwicklung der letzten zehn Jahre.

Leistungen für Menschen mit Sinnesbehinderungen müssen klar und verbindlich geschützt werden

Für den SBV ist klar: Es gilt einen Leistungsabbau zu verhindern, weshalb sowohl die eidgenössische Volksinitiative «200 Franken sind genug! (SRG-Initiative)» als auch die vom Bundesrat vorgeschlagene Senkung der Abgaben abzulehnen sind. Sollte der Bundesrat oder das Parlament zum Schluss kommen, dass eine Senkung der Haushaltsabgaben und die Abgabenbefreiung der Unternehmen umgesetzt werden sollen, müssen die Leistungen und Angebote für Menschen mit Sinnesbehinderungen gesetzlich klar und verbindlich geschützt werden. Das Leistungsangebot muss auch künftig im Sinne der gesellschaftlichen Teilhabe und eines gleichberechtigten Zugangs zur Information ausgebaut werden.

Möchten Sie mehr wissen? Detailliertere Informationen sowie eine Liste unserer Forderungen finden Sie in der Vernehmlassungsantwort in den Links.

Bildquelle: unsplash / Erik Mclea