Inklusions-Initiative

Die Mitglieder der beiden Dachverbände Inclusion Handicap und AGILE.CH, darunter auch der Schweizerische Blinden- und Sehbehindertenverband, sind sich einig: Die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen muss in die Verfassung. Der SBV beteiligt sich deshalb aktiv an der Lancierung der eidgenössischen Inklusions-Initiative und an der Unterschriftensammlung.

Geschafft: Gemeinsam haben wir mehr als 105’000 gültige Unterschriften gesammelt! (Juli 2024)

Wir haben es geschafft: Die Inklusions-Initiative ist im Ziel! Gemeinsam mit unzähligen engagierten Menschen wurden mehr als 105’000 gültige Unterschriften gesammelt. Was für eine Leistung!

Noch Unterschriften zu Hause oder eine Sammlung geplant?

Sollten Sie noch Unterschriften zu Hause haben oder eine weitere Sammlung planen: Wir freuen uns über jede zusätzliche Unterschrift, die das Initiativ-Komitee einreichen kann. Schicken Sie dehalb bitte alle Unterschriften bis spätestens Ende Juli zurück an: Inklusions-Initiative, Postfach 528, 9430 St. Margrethen.

 

Jede Unterschrift zählt

Es ist ganz einfach: Unter «Dokumente» finden Sie die nötigen Unterschriftenbögen zum Ausdrucken. Die kleinen Bögen sind übrigens bereits vorfrankiert und -adressiert – also nur noch unterschreiben, zusammenkleben und ab in den Briefkasten damit!

Zeitplan

  • 27. April 2023: Sammelstart und Aktionstag

  • Unterschriftensammlung 18 Monate

  • 9. März 2024: Dritter nationaler Sammeltag

  • Einreichung 100’000 gültige Unterschriften

  • Ende Sammelfrist 25. Oktober 2024.

Wieso braucht es die Inklusions-Initiative?

Menschen mit Behinderungen wollen, was für viele Menschen ohne Behinderungen selbstverständlich ist: Entscheiden können, wo und mit wem sie leben, sich aus- und weiterbilden, arbeiten oder auch öffentliche Verkehrsmittel selbständig benutzen.

Die Palette der Hindernisse und der Diskriminierungen ist breit: So müssen Menschen mit Behinderungen oft im Heim leben. Oder obwohl sie arbeiten wollen, erhalten sie keinen Arbeitsplatz. Weil nötige bauliche oder technische Anpassungen nicht vorgenommen werden, ist der Zugang etwa zum ÖV, zu einer Ausbildung, zur Arztpraxis oder zum Restaurant erschwert oder gar unmöglich. Eingeschränkt sind Menschen mit Behinderungen auch bei der Ausübung der politischen Rechte.

Mit der Inklusions-Initiative wird die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen gefordert. Sie sollen selbstbestimmt und gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Dazu gehört, dass bei Bedarf Unterstützungsmassnahmen bereitgestellt werden. Sei dies in Form von Assistenz, Hilfsmitteln oder weiteren Anpassungsmassnahmen.

Weitere Informationen zur Inklusions-Initiative finden Sie unter «Links».

 

Fotocredits: Jonathan Liechti (Home-Seite), Mark Henley / Panos (diese Seite)