Testament und Vorsorgeauftrag

Im Zivilgesetzbuch ist festgehalten, dass Testament und Vorsorgeauftrag vom Erblasser, bzw. von der auftraggebenden Person von Anfang bis Ende von Hand niederzuschreiben, zu datieren und zu unterzeichnen sind. Für Menschen mit einer Sehbehinderung, aber auch Menschen mit gewissen anderen Behinderungen, ist eine handschriftliche Niederschrift nicht möglich. Sie müssen daher für die Regelung dieser Angelegenheiten zum Anwalt oder Notar gehen, was sehr teuer ist. Personen, denen das Schreiben von Hand möglich ist, steht hingegen in der Regel die Möglichkeit zu, diese Angelegenheiten ohne den (teuren) Beizug eines Anwalts zu regeln. Somit besteht hier eine Diskriminierung im Gesetz.

Die SBV-Interessenvertretung engagiert sich für eine politische Lösung, die es ermöglicht, dass auch Menschen mit Sehbehinderung ihr Testament oder ihren Vorsorgeauftrag autonom errichten können. Nationalrat Marcel Dobler hat deshalb auf Intervention des SBV zusammen mit vier Mitunterzeichnenden im Juni ein Postulat eingereicht, das den Bundesrat auffordert, eine Lösung zu erarbeiten, die es Menschen mit einer Behinderung ermöglicht, ein Testament oder einen Vorsorgeauftrag abzufassen, ohne dass dies zwingend handschriftlich getan werden muss. Konkret wird gefordert, dass Testamente sowie Vorsorgeaufträge in einer digitalen (z.B. audiovisuellen) Verfügungsform gültig errichtet werden können. Erfreulicherweise war der Bundesrat bereit, den Vorstoss entgegenzunehmen, und nachdem der Nationalrat den Vorstoss stillschweigend genehmigt hat, zeichnet sich mittelfristig eine Lösung ab.