Banken und PostFinance

Die SBV-Interessenvertretung steht mit verschiedenen Banken und der Postfinance in Kontakt, um die Zugänglichkeit für Menschen mit Sehbehinderung sicherzustellen oder zu optimieren. Gerne prüfen wir bestehende mobile und e-Bankinglösungen und beraten Finanzinstitute diesbezüglich.

Damit Bankdienstleistungen für Menschen mit Sehbehinderung nutzbar sind, braucht es gewisse Vorleistungen der Finanzinstitute.

  • Websites müssen nach WCAG-Richtlinien barrierefrei nutzbar sein.
  • Das Einloggen beim mobile und E-Banking muss zugänglich gestaltet sein (z.B. mittels Zwei-Faktor-Authentifizierung via SMS oder Pushmitteilung oder PhotoTan).
  • Bank- und Postomaten sollen mit einer Sprachausgabe, welche beim Anschliessen eines handelsüblichen Kopfhörers gestartet wird, ausgerüstet werden. Hierbei sind folgende Aspekte zu beachten:
    • Das Ausstecken des Kopfhörers bewirkt den sofortigen Abbruch der Transaktion. Dies gilt als «Notbremse» und stärkt das Vertrauen von Personen mit Sehbehinderung.
    • Das Ausschalten des Bildschirms bei aktiver Sprachausgabe gibt Sicherheit, dass niemand von hinten Informationen einsehen kann.
    • Die Anpassung der Lautstärke wird optimalerweise über den Zahlenblock angeboten.
  • Kontoauszüge sind auf Wunsch in Braille oder vergrösserter Schrift (oder per SMS-Dienst) zur Verfügung zu stellen.
  • Schulung der Front-Mitarbeitenden bezüglich Sehbehinderungen

Der SBV bietet einen halbjährlichen Versand von Standortslisten der Geräte mit einer Sprachausgabe an. Melden Sie sich bei Daniela Moser, daniela.moser@sbv-fsa.ch oder 031 390 88 61, wenn Sie in die Liste dieses Versandes aufgenommen werden möchten.