Zuversichtlich und gemeinsam in die Zukunft blicken
Ein selbstständiges, möglichst unabhängiges Leben führen – das will auch der Schweizerische Blinden- und Sehbehindertenverband SBV ermöglichen. Seit 111 Jahren haben wir uns immer mit aller Kraft für die Verbesserung der Lebensqualität sehbehinderter und blinder Menschen eingesetzt und werden dies auch in Zukunft tun.
Den SBV im Testament berücksichtigen
Vielleicht haben Sie sich schon Gedanken zu Ihrem Nachlass gemacht und sich überlegt, nebst Ihrer Familie, Freunden und Patenkindern vielleicht auch dem SBV mit der freien Quote einen Beitrag zukommen zu lassen?
Was bewirkt Ihre Hinterlassenschaft
Sowohl im Testament als auch in einem Erbvertrag kann der Schweizerische Blinden- und Sehbehindertenverband SBV als (Teil-)Erbe eingesetzt oder durch ein Legat begünstigt werden. Eine Hinterlassenschaft unterstützt blinde und sehbehinderte Menschen, damit sie ein möglichst eigenständiges Leben führen können.
Der SBV hat einen Testament-Ratgeber herausgegeben: „Zuversichtlich und gemeinsam in die Zukunft blicken». Im Ratgeber finden Sie hilfreiche Formulare, welche als Unterstützung dienen können, um Vorsorgeaufträge, Vollmachten oder wichtige Anordnungen und Verbindlichkeiten sowie Wünsche zu formulieren, welche für Sie wichtig sind und für Ihre Angehörigen hilfreich sein können.
Kostenloser Testament-Ratgeber des SBV
Der kostenlose Testament-Ratgeber des Schweizerischen Blinden- und Sehbehindertenverbands SBV zeigt Ihnen auf, wie Sie das Testament rechtsgültig verfassen. In unserem Ratgeber finden Sie unter anderem:
- Anleitung für ein rechtsgültiges Testament
- Erklärung der erbrechtlichen Begriffe
- Gesetzliche Erbteilung / freie Quote
- Informationen zum Erbvertrag
- Wichtige Anordnungen im Todesfall
- Vollmachten
- Vermögensverzeichnis und Verbindlichkeiten
- Hinweise, wie Sie den SBV in Ihrem Nachlass begünstigen können.
Bestellen Sie jetzt kostenlos unseren Testament-Ratgeber
Wir beraten Sie gerne persönlich

Eliane Boss
Verantwortliche für Spenden- und Nachlassplanung
Telefon: 031 390 88 10 (Montag bis Mittwoch)
eliane.boss@sbv-fsa.ch