Neues Reglement: Begleitung an Wanderungen und Anlässe

Begleitpersonen für Wanderungen und Anlässe

Liebe Mitglieder,

gemäss Beschluss des Vorstandes der Sektion Ostschweiz vom 11. Juni 2018, möchte ich euch gerne über ein paar Regeln für die Teilnahme an den Wanderungen und Anlässen der Sektion informieren:

1. Ab sofort dürfen aus Gründen der Organisation, der Sicherheit sowie aus versicherungstechnischen Gründen Begleitpersonen nicht sehbehindert oder blind sein.

2. Die Zuteilung von Begleitpersonen darf, sofern sie aus dem Begleiter-Pool der Sektion stammen, nur über Guido Böhler erfolgen. Er berücksichtigt die Anfragen in der Reihenfolge des Eingangs.

3. Es besteht kein Recht auf eine Begleitperson oder darauf immer von einer bestimmten Person begleitet zu werden.

4. Benötigt eine sehbehinderte Person aus ihrer Sicht keine Begleitung so nimmt sie auf eigene Verantwortung am Ausflug oder der Wanderung teil und erhält auch keine besondere Unterstützung! Sollte sich zeigen, dass diese Person doch nicht in der Lage ist ohne fremde Hilfe für sich zu sorgen, kann sie an weiteren Anlässen und/oder Wanderungen nur noch in Begleitung einer sehenden Person teilnehmen.

Vorsicht: Die Begleiterkarte darf nicht von zwei blinden oder sehbehinderten Personen gemeinsam genutzt werden. Die begleitende Person muss sehend sein! Bei Zuwiderhandlung könnte die Begleiterkarte von der Ausgabestelle eingezogen werden.

Ich hoffe auf euer Verständnis und grüsse euch herzlich.

Im Namen des Vorstandes

Guido Böhler