SBV-Newsletter September 2022
Parlament nimmt Motion für Abstimmungsschablonen an
Beitragsdatum
22.09.2022
Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat die Motion zur Einführung von taktilen Schablonen für nationale Abstimmungen einstimmig angenommen. Damit ist der Bundesrat beauftragt, die nötigen Voraussetzungen für den Einsatz von Abstimmungsschablonen zu schaffen. Auch beim E-Voting geht es vorwärts.
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Hackathon für barrierefreie Technologien
Beitragsdatum
22.09.2022
Neue Lösungen entwickeln, die blinden und sehbehinderten Menschen den Alltag erleichtern: Das war das Ziel des Hackathons des Schweizerischen Blinden- und Sehbehindertenverbands SBV und Red Hat.
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Inklusion in der Arbeitswelt lohnt sich!
Beitragsdatum
22.09.2022
Gelungene Inklusion kann für Unternehmen ein Wettbewerbsvorteil sein. Der SBV vermittelt Arbeitgebenden deshalb eine inklusive Unternehmenskultur. In Partnerschaft mit Travail.Suisse Formation trägt er zudem konkret zur Inklusion in der Weiterbildungslandschaft bei.
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Neues zu Finanzdienstleistungen
Beitragsdatum
22.09.2022
Die QR-Rechnung löst per 30. September die Einzahlungsscheine ab. Lesen Sie in diesem Artikel, was zu tun ist, wenn die Perforation der QR-Rechnung fehlt, wie der SBV auf E-Rechnungen umstellt und was die Post bezüglich ihrer Kartenterminals plant.
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Inklusives Tanzspektakel übers Sehen
Beitragsdatum
22.09.2022
Im Rahmen seines 111-jährigen Jubiläums unterstützt der SBV das Tanzspektakel « MOI AVEUGLE !? C’EST-CE QU’ON VA VOIR ! ». Das Projekt besticht durch seinen künstlerischen Ansatz und die Inklusion von drei Menschen mit Sehbehinderung in die Tänzertruppe.
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Angebot des E-Kiosk erweitert
Beitragsdatum
22.09.2022
Der E-Kiosk des SBV verschafft Menschen mit einer Sehbehinderung einen barrierefreien Zugang zu über 70 Zeitungen und Magazinen in allen drei Landessprachen. Seit dem 15. September ist neu das «Bieler Tagblatt» und ab Anfang 2023 das «Journal du Jura» im Sortiment.
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Petition «Gleiche Rechte für Menschen mit Behinderungen»
Beitragsdatum
22.09.2022
Die Rechte von Menschen mit Behinderungen werden in der Schweiz immer noch in vielerlei Hinsicht verletzt. Nur wenn die Schweiz das Zusatzprotokoll zur UNO-BRK ratifiziert, können Betroffene bei Rechtsverletzungen an die UNO gelangen. Wollen Sie mit uns ein Zeichen setzen? Unterschreiben Sie jetzt die Petition!
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