Kundeninteraktion

Die Kundeninteraktion befasst sich mit der visuellen und akustischen Fahrgastinformation im normalen Betrieb und bei besonderen Ereignissen, mit Anlagen für die Hilfe- oder die Halteanforderung, mit Tariffragen sowie mit sämtlichen Formen der Kommunikation mit der ÖV-Kundschaft. Die SBV-Interessenvertretung setzt sich im Dialog mit SBB, BLS und anderen Transportunternehmungen dafür ein, dass Menschen mit Sehbehinderungen jederzeit den vollen Zugang zu den reiserelevanten Informationen wie Kursen und Linien, Abfahrtszeiten und -standorten sowie dem Billettkauf erhalten. Insbesondere ist auf folgende Punkte zu achten:

  • Kundenkommunikation und -information bei Fahrzeugen und Haltestellen des öffentlichen Verkehrs müssen, um den Bedürfnissen der blinden und sehbehinderten Menschen zu entsprechen, möglichst nach dem Zweisinnes-Prinzip (akustische und visuelle Meldung) erfolgen.
  • Bei Anzeigesystemen (z.B. Abfahrtsmonitoren) müssen Schriftart, -kontrast und -grösse sowie die Höhe und der Winkel von Monitoren normgemäss gestaltet sein.
  • Hinweise und Kennzeichnungen von Bedienelementen wie Türöffner oder Perron- und Gleisangaben auf Handläufen sind in Reliefschrift oder in Kombination mit Brailleschrift anzubringen.
  • Sämtliche Mobil- und Web-Applikationen mit ÖV-Dienstleistungen müssen auch für Personen mit einer Sehbehinderung nutzbar sein.