Fahrvergünstigungen für Menschen mit einer Sehbehinderung

Es bestehen folgende Spezialbillete für Menschen mit Behinderung:

  • Die «Ausweiskarte für Reisende mit einer Behinderung» oder «Begleiterkarte» ermöglicht betroffenen Menschen, die ihren Bedarf nach einer Begleitung im ÖV mit einem spezifischen ärztlichen Attest belegen können, eine Begleitperson und/oder einen Blindenführhund mitzunehmen. Die behinderte Person oder ihre Begleitung muss im Besitz eines gültigen Billetts/Abonnements sein und die zweite Person und/oder der Blindenführhund reist gratis mit. Für gewisse Ziele und Strecken im benachbarten Ausland aus der Schweiz kann auf Vorweisen der «Begleiterkarte» an einem Schweizer ÖV-Schalter ein Gratisbillett für die Begleitperson gelöst werden.
  • Das «Behinderten-Generalabonnement» ist ein vergünstigtes Jahres-GA für Erwachsene, das betroffenen Menschen im Besitz eines IV/AHV-Ausweises abgegeben wird und ihnen ermöglicht, mit allen ÖV-Mitteln in der ganzen Schweiz frei oder teilweise für den halben Preis zu fahren.

Die SBV-Interessenvertretung steht in engem Austausch mit den Verantwortlichen für die Tarifbestimmungen im öffentlichen Verkehr, wie Alliance SwissPass sowie SBB Call Center Handicap und bringt dort die Interessen der Menschen mit Sehbehinderungen ein. Der SBV-Dossierverantwortliche für den öffentlichen Verkehr berät Betroffene gerne zu allen Fragen in diesem Zusammenhang.