Trendfahrzeuge

Zu dieser Kategorie gehören insbesondere: E-Bikes, E-Scooter (E-Trottinett), E-Roller, Segway, Onewheel, E-Skateboard. Die Importe dieser elektrisch betriebenen Fahrzeuge haben deutlich zugenommen und damit auch die Unsicherheit der Fussgängerinnen und Fussgänger. E-Bikes sowie E-Scooter, die als klassische Fahrräder gelten, dürfen nur auf der Strasse, bzw. Velowegen fahren und nicht auf Gehwegen. Dennoch kommt es leider immer wieder vor, dass sie auf Trottoirs fahren und damit die zu Fuss Gehenden gefährden. Für Menschen mit Sehbehinderung ist dies besonders problematisch, weil sie diese schnellen Fahrzeuge nicht rechtzeitig wahrnehmen können.

Ein spezielles Problem in den grösseren Städten stellen die unordentlich abgestellten Fahrzeuge der Miet-Trottinette dar. Die inzwischen in den meisten Städten verbreiteten populären Trottis werden häufig mitten auf dem Trottoir oder vor Durchgängen und Treppen stehen- und liegengelassen. Deshalb ist die SBV-Interessenvertretung mit verschiedenen Verleihfirmen im Gespräch, um die Sensibilisierung für die Bedürfnisse von blinden und sehbehinderten Menschen zu fördern.