Stimm- und Wahlrecht

Das Stimm- und Wahlrecht als eines der elementarsten Rechte der Schweizer Bürger, kann von Menschen mit starker Sehbehinderung nicht autonom wahrgenommen werden; die Teilnahme an Wahlen und Abstimmungen ist ihnen nur mit Hilfe einer Assistenzperson möglich. Aus diesem Grund engagiert sich der SBV für die Einführung von E-Voting, weil der elektronische Weg gewährleistet, dass Menschen mit Sehbehinderung ihr Stimm- und Wahlrecht bei sämtlichen Vorlagen autonom wahrnehmen können.

Eidgenössische, viele kantonale und einige kommunale Abstimmungsunterlagen sind bei der Schweizerischen Bibliothek für Blinde, Seh- und Lesebehinderte (SBS) oder der Bibliothèque Braille Romande et livre parlé (BBR) im Daisy-, bzw. MP3-Format erhältlich. Der SBV empfiehlt allen Kantonen und grösseren Gemeinden, ihre Abstimmungsunterlagen in dieser Form Menschen mit Sehbehinderung zugänglich zu machen. PDFs sind vor der Publikation auf der Webseite auf ihre Zugänglichkeit hin zu überprüfen.

Schweizerische Bibliothek für Blinde, Seh- und Lesebehinderte SBS, 043 333 32 32, medienverlag@sbs.ch