IV Assistenzbeitrag

Erwachsene Personen, die eine Hilflosenentschädigung beziehen und zu Hause leben sowie minderjährige Versicherte, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen haben Anrecht auf den Bezug von IV-Assistenzleistungen. Dabei werden unter anderem Leistungen entschädigt für:

  • Alltägliche Lebensverrichtungen (Bereiche wie bei der Hilflosenentschädigung)
  • Haushaltsführung (Zuschläge und Reduktion je nach Haushaltszusammensetzung)
  • Gesellschaftliche Teilhabe und Freizeitgestaltung
  • Erziehung und Kinderbetreuung
  • Berufliche Aus- und Weiterbildung
  • Ausübung der Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
  • Haushaltspflege, Wäsche, Kochen und Backen
  • Garten- und Pflanzenpflege
  • Tierpflege
  • Körperpflege (Nägel, Haare etc.)
  • Begleitung und Fahrdienst beim Einkauf und Besuch von kulturellen oder sportlichen Anlässen
  • Administrationsassistenz (vorlesen, Formulare ausfüllen etc.)

Die SBV-Interessenvertretung setzt sich zusammen mit den Behinderten-Dachorganisationen Inclusion Handicap und AGILE.CH für den Erhalt dieser Unterstützungsleistungen ein.