Sozialpolitik und Staatliches

Menschen mit Behinderung sind aufgrund von Artikel 8 der Bundesverfassung vor Diskriminierung geschützt und bestehende Benachteiligungen sind zu beseitigen. Das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) gibt hierfür den Rahmen vor. Die SBV-Interessenvertretung verfolgt die politischen Geschäfte wachsam und bringt sich aktiv ein, wo Verbesserungen für Menschen mit Sehbehinderung nötig und möglich sind.

E-Voting für Blinde und Sehbehinderte