Rechnungswesen

Die Schweiz führte per 1. Oktober 2022 die QR-Rechnung ein. Der Scanprozess des Einzahlungsscheins wurde damit für Personen mit Sehbehinderung leichter und die Abwicklung der Zahlung vereinfacht.

Wie bei den heutigen Einzahlungsscheinen besteht auch die QR-Rechnung aus einem Empfangsschein und einem Zahlteil, der neu den zweidimensionalen QR-Code enthält. Das Scannen des QR-Codes ist leicht und bedarf nicht der gleichen Übung wie bei der Codier-Zeile. Eine spürbare Perforation des Empfang- und Zahlteils erleichtert die Handhabung der QR-Rechnung.

Die Einführung des QR-Codes hat keinen Einfluss auf Begleichungen am Postschalter oder der Bank zugeleitete Zahlungsaufträge; diese können unverändert abgewickelt werden.