SBV wehrt sich gegen Abschalten der Strassenbeleuchtung

Im Zuge der Diskussion über mögliche Energie-Sparmassnahmen wurde verschiedentlich ein Abschalten oder eine Reduktion der Strassenbeleuchtung in der Nacht ins Spiel gebracht. So empfiehlt der Schweizerische Städteverband in einer Liste möglicher Massnahmen, «die Prüfung einer Reduzierung der Lichtintensität resp. eines vollständigen Abschaltens der öffentlichen Beleuchtung in der Nacht». In einer Anfang Oktober publizierten Medienmitteilung wehrt sich SBV ganz entschieden gegen diese Empfehlung und ruft dazu auf, die Strassenbeleuchtung nicht auszuschalten oder zu reduzieren. Der SBV appelliert an den Schweizerischen Städteverband, diese Empfehlung von seiner Liste zu streichen.

Die Verringerung oder gar das völlige Ausschalten der öffentlichen Beleuchtung hätte fatale Folgen für Menschen mit Sehbeeinträchtigung in Bezug auf die Orientierung im öffentlichen Raum und auf ihre Sicherheit. Bereits die Reduktion der Betriebszeiten oder der Intensität würde die Orientierungsfähigkeit der Menschen mit geringem Sehrest stark einschränken und ist somit abzulehnen. Wird die Strassenbeleuchtung in der Nacht ausgeschaltet, kann das dazu führen, dass sehbehinderte Menschen sich quasi blind fortbewegen müssen. Damit verlieren sie die Orientierung und können sich nicht mehr selbstständig im öffentlichen Raum bewegen. Gerade auf dem Heimweg von abendlichen Vereinsaktivitäten wäre dadurch ihre Sicherheit gefährdet. Der SBV appelliert daher an die Behörden, die Strassenbeleuchtung auch im kommenden Winter unverändert beizubehalten.