Parlament nimmt Motion für Abstimmungsschablonen an

Nach dem einstimmigen Ja des Nationalrats in der Herbstsession haben nun beide Kammern der Einführung zur Einführung von sogenannten Abstimmungsschablonen bei nationalen Abstimmungen zugestimmt. Ziel ist es, den Menschen mit Sehbeeinträchtigung das autonome Ausfüllen der Abstimmungszettel zu ermöglichen und so die gesetzlich vorgeschriebene Wahrung des Stimmgeheimnisses zu erfüllen. Bis die notwendigen Voraussetzungen zum Einsatz der Schablonen geschaffen sind, wird es noch einige Zeit dauern.

Nächstes Jahr bereits sollen wieder die ersten Schritte beim E-Voting erfolgen. Die Post, welche an der Weiterentwicklung eines E-Voting-Systems im Hinblick auf die Wiederaufnahme des Versuchsbetriebs ab 2023 arbeitet, plant Ende September den Release ihres neuen Systems. Die Bewilligung des Bundesrats wird Mitte Dezember 2022 erwartet. Die drei Kantone Basel-Stadt, Thurgau und St. Gallen wollen als erste das E-Voting wieder aufnehmen. Allerdings werden Menschen mit Beeinträchtigungen vorerst nur im Kanton Basel-Stadt von Beginn weg daran teilnehmen können. In den anderen Kantonen müssen erst mit den Gemeinden zusammen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden.