Amtliches Covid-Einreiseformular nicht barrierefrei zugänglich

Seit dem 20. September 2021 müssen alle Personen, die in die Schweiz einreisen – auch geimpfte, genesene und negativ getestete Personen – das Einreiseformular (Passenger Locator Form, SwissPLF) ausfüllen. An sich keine Sache, würde man meinen. Doch das entsprechende Online-Formular kann von Menschen, die einen Screenreader benutzen, nicht autonom ausgefüllt werden. Sowohl im mobilen als auch im Web-Bereich bestehen Probleme, wenn man mit einem Screenreader arbeitet. Das bedeutet, dass Menschen mit Sehbeeinträchtigung bei der Einreise im Prinzip illegal unterwegs sind, wenn sie das geforderte Formular nicht ausfüllen können. Sie riskieren unter Umständen eine Busse.

Die SBV-Interessenvertretung hat bei Bekanntwerden dieses Missstandes sofort bei der zuständigen Stelle im BAG interveniert und die sofortige Behebung des Mangels gefordert. Eine Mitarbeiterin entschuldigte sich in aller Form und versprach die baldige technische Bereinigung. Einen Monat später warten wir jedoch immer noch auf die Umsetzung. Mitte Oktober meldete uns die zuständige Mitarbeiterin der Taskforce BAG Covid-19: «Wir haben SwissPLF in der Zwischenzeit durch jemanden mit Sehbeeinträchtigung testen lassen und die festgestellten Mängel sind uns nun bekannt.». Notabene: Das Formular wurde bereits am 20. September durch die Fachleute des SBV geprüft und die Mängel dem BAG gemeldet.

Auch der Leiter des eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung ist vom SBV informiert worden. Er soll beim BAG vorstellig zu werden, damit dieses den Betroffenen eine Ersatzlösung bis zur Behebung der technischen Probleme beim offiziellen Formular anbietet. Der SBV bietet Personen, die aus den oben geschriebenen Grünen Probleme an der Grenze bekommen, Unterstützung an. Sie können sich direkt bei der Interessenvertretung melden: interessenvertretung@sbv-fsa.ch oder 031 390 88 33.