72 Prozent der Schweizer Bevölkerung befürworten E-Voting

Am 18. Juni 2023 nehmen die ersten drei Kantone den Versuchsbetrieb mit E-Voting wieder auf. Der Schweizerische Blinden- und Sehbehindertenverband SBV wollte wissen, wie die Einstellung in der Schweiz zu E-Voting ist. In einer repräsentativen Befragung, die das Forschungsinstitut gfs-zürich im Auftrag des SBV durchgeführt hat, sprechen sich 72% der Befragten für die Einführung von E-Voting in Ergänzung zu den bisherigen Abstimmungsmöglichkeiten aus.

Den Befragten wurden verschiedene Argumente für und gegen die Einführung von E-Voting vorgelegt. Dabei finden die Pro-Argumente deutlich mehr Zustimmung als die Contra-Argumente. Am meisten Zustimmung (76%) findet das Argument, E-Voting werde den Zugang zu Wahlen und Abstimmungen für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer verbessern. Ebenfalls deutliche Zustimmung finden die Argumente, E-Voting werde den Stimm- und Wahlprozess einfacher machen (63%); E-Voting werde die Stimmbeteiligung erhöhen (59%) und E-Voting werde den Zugang zu Wahlen und Abstimmungen für sehbehinderte und blinde Menschen verbessern (56%). Bei den Contra-Argumenten findet keines eine mehrheitliche Zustimmung.

Rund 380'000 Menschen in der Schweiz leben mit einer Sehbehinderung. Sie können heute nicht autonom an Abstimmungen und Wahlen teilnehmen. Dies ist ihnen nur mit Hilfe einer Assistenzperson möglich, weil sie die Abstimmungszettel nicht selbstständig lesen und ausfüllen können. Dies widerspricht Art. 5, Abs. 7 des Bundesgesetzes über die politischen Rechte (BPR), wonach das Stimmgeheimnis zu wahren ist. Dank E-Voting können viele Barrieren für blinde und sehbehinderte Personen aufgehoben werden. Der Schweizerische Blinden- und Sehbehindertenverband SBV begrüsst daher ausdrücklich alle Bestrebungen zur Wiedereinführung von E-Voting in der Schweiz.

 

Bildnachweis: SBV (Rafael Bornatico)