Ratifizierung des BRK-Zusatzprotokolls

Die Schweiz ist noch weit weg von gleichen Rechten für Menschen mit Behinderungen. Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ist nur mangelhaft umgesetzt, wie dies Inclusion Handicap in seinem Schattenbericht ausführlich aufzeigt. Und nicht nur das: Die Schweiz hat auch das BRK-Fakultativprotokoll noch nicht ratifiziert. Trotz der Behindertenrechtskonvention haben Menschen mit Behinderungen in der Schweiz also nicht die Möglichkeit, bei allfälligen Verletzungen ihrer Rechte zum UN-Ausschuss zu gelangen.

Wir fordern den Bundesrat deshalb auf, die Ratifizierung des Fakultativprotokolls zur UN-BRK unverzüglich in die Wege zu leiten.

Unterschreiben Sie jetzt die Petition an den Bundesrat!