Hindernisfreies Bauen

Der SBV setzt sich für den weitestgehenden hindernisfreien Zugang zu Bauten, Strassen und Plätzen für Menschen mit Sehbehinderung ein. Die regionalen Interessenvertretungen suchen dabei zusammen mit den kantonalen Beratungsstellen den Dialog mit Behörden und Institutionen, um die Zugänglichkeit sicherzustellen. Bei öffentlich zugänglichen Bauten und Anlagen, bei Wohngebäuden mit mehr als acht Wohneinheiten sowie bei Gebäuden mit mehr als 50 Arbeitsplätzen werden die gesetzlichen Bestimmungen gemäss Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) eingefordert und die Umsetzung überwacht. Weiter diskutiert die SBV-Interessenvertretung Normentwürfe, verschiedene Merkblätter und weitere Grundlagendokumente im Rahmen ihrer Vertretung in der Fachkommission für sehbehinderten- und blindengerechtes Bauen mit.